Das Arbeitsgericht ist zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten können dabei auch Gegenstände sein, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung gebracht werden. Dazu zählen auch Darlehn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder unerlaubte Handlungen mit Bezügen zum Arbeitsverhältnis. Diese Verhältnisse werden durch das Arbeitsrecht bestimmt.
Zu den häufigsten Verfahren vor den Arbeitsgerichten zählen insbesondere die Kündigungsschutzklagen . Diese sind sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber von besonderer Bedeutung, da sie einerseits die Existenzsicherung betreffen, andererseits für Arbeitgeber häufig unkalkulierbar und unerwartet hohe wirtschaftliche Risiken bergen.
Der Spruchkörper des Arbeitsgerichts ist die Kammer. Sie entscheidet mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die sich häufig aus Interessenverbänden von Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammensetzen.
Das arbeitsgerichtliche Verfahren sieht als Besonderheit einen gesonderten zwingenden Gütetermin vor, bei dem der kammervorsitzende Richter den Sachverhalt erörtert und häufig eine vorläufige Einschätzung geben kann. Damit wird den Prozeßparteien Gelegenheit gegeben bereits zu Beginn des Verfahrens mit richterlicher Hilfe eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Auf diesem Weg kann ein Großteil der arbeitsrechtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigung durch Zahlung einer Abfindung, Aufschub des Kündigungstermins, Freistellungen oder der Vereinbarung sonstiger Regelungen zum Ausschied beigelegt werden.
Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich grundsätzlich auch allein vertreten. Aufgrund der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und der Spezialmaterie des Arbeitsrechts ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gleichwohl dringendst anzuraten.
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Adressen
Arbeitsgericht Saarbrücken
Saarland
Arbeitsgericht ArbG
Obere Lauerfahrt 10
66121 Saarbruecken
Telefon: (0681) 501-3614
Telefax: (0681) 501-3607
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