Essen Arbeitsgericht

Essen mit dem Arbeitsgericht Essen liegt im Zentrum des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen. Die kreisfreie Stadt gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf und zählt mit knapp 583.000 Einwohnern zu den größten deutschen Städten. Essen beherbergt sechs Gerichte. Dies sind das Amtsgericht Essen, Amtsgericht Essen-Steele, Amtsgericht Essen-Borbeck, das Land-, Arbeits- und Landessozialgericht.

Das Arbeitsgericht Essen ist zum 1. März 2016 in den neu errichteten Saaltrakt im Gebäudekomplex des Amts- und Landgerichts an der Kortumstraße umgezogen. Dort stehen dem Gericht nunmehr vier moderne Säle in der dritten Etage zur Verfügung. Der Zugang ist barrierefrei. Auf derselben Etage befinden sich die Rechtsantragstelle und die Poststelle, eine Bibliothek sowie ein Mediationsraum für die Durchführung von Güterichterverfahren. In der vierten Etage befinden sich die Büros der Serviceeinheiten sowie der Verwaltung.

Der Zugang zum Arbeitsgericht erfolgt künftig über den Haupteingang des Amts- und Landgerichts an der Zweigertstraße 52. Das Arbeitsgericht Essen ist seit dem 1. März 2016 unter der zentralen Telefonnummer (0201) 803-0 sowie unter der Faxnummer (0201) 803-4500 zu erreichen.

Das Arbeitsgericht ist zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten können dabei auch Gegenstände sein, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung gebracht werden. Dazu zählen auch Darlehn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder unerlaubte Handlungen mit Bezügen zum Arbeitsverhältnis. Diese Verhältnisse werden durch das Arbeitsrecht bestimmt.

Zu den häufigsten Verfahren vor den Arbeitsgerichten zählen insbesondere die Kündigungsschutzklagen . Diese sind sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber von besonderer Bedeutung, da sie einerseits die Existenzsicherung betreffen, andererseits für Arbeitgeber häufig unkalkulierbar und unerwartet hohe wirtschaftliche Risiken bergen.

Der Spruchkörper des Arbeitsgerichts ist die Kammer. Sie entscheidet mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die sich häufig aus Interessenverbänden von Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammensetzen.

Das arbeitsgerichtliche Verfahren sieht als Besonderheit einen gesonderten zwingenden Gütetermin vor, bei dem der kammervorsitzende Richter den Sachverhalt erörtert und häufig eine vorläufige Einschätzung geben kann. Damit wird den Prozeßparteien Gelegenheit gegeben bereits zu Beginn des Verfahrens mit richterlicher Hilfe eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Auf diesem Weg kann ein Großteil der arbeitsrechtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigung durch Zahlung einer Abfindung, Aufschub des Kündigungstermins, Freistellungen oder der Vereinbarung sonstiger Regelungen zum Ausschied beigelegt werden.

Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich grundsätzlich auch allein vertreten. Aufgrund der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und der Spezialmaterie des Arbeitsrechts ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gleichwohl dringendst anzuraten.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie sollten sich vorsorglich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.

Adressen

Arbeitsgericht Essen
Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgericht ArbG
Zweigertstrasse 54
45130 Essen
Telefon: (0201) 803-0
Telefax: (0201) 803-4500
E-Mail: poststelle@arbg-essen.nrw.de

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