Was passiert mit der Ehewohnung, wenn die Eheparnter sich trennen?

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind gemeinsame Mietkosten für die Ehewohnung nicht unbegrenzt vom ausgezogenen Ehegatten hälftig weiterzuzahlen.

In dem entschiedenen Fall hat die Ehefrau noch zwei Jahre nach der Trennung weiter in der gemeinsamen Ehewohnung gelebt und die hälftige Beteiligung Ihres Ehemannes im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs gefordert. Das OLG Düsseldorf hat dazu entschieden, dass ein solcher Anspruch einer zeitlichen Beschränkung ab dem Zeitpunkt unterliegt, ab dem die endgültige Trennung feststeht.

Hier war es die Beendigung nach einer Eheberatung. Dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten ist eine angemessene Überlegungsfrist zuzubilligen, ob er die Wohnung weiter bewohnen möchte. Nach dem Ablauf dieser Überlegungsfrist, bei der auf den Einzelfall abzustellen ist, aber bei drei Monaten liegen könnte, muss der in der Wohnung bleibende Ehegatte den Mietzins allein zahlen. (FPR-Familie Partnerschaft und Recht 2010, S. 583)

Simon Schmitz-Berg, Rechtsanwalt für Familienrecht

Simon Schmitz-Berg
Rechtsanwalt