Bereits im Erstberatungsgespräch beraten wir Sie hinsichtlich der Gegenstandswerte für die einzelnen Verfahren und die Rechtsanwaltskosten, die auf Sie zukommen.

Wir rechnen auf Basis der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) ab. Im Einzelfall ist es auch sinnvoll, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Zudem prüfen wir immer, ob der Mandant nicht prozesskostenhilfe- beziehungsweise verfahrenskostenhilfeberechtigt ist.

Ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kommt in Betracht, wenn der Mandant aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Wir informieren Sie vorab über alle anfallenden Kosten der anwaltlichen Beratung oder des Gerichtsverfahrens. Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de.

Simon Schmitz-Berg, Rechtsanwalt für Familienrecht

Simon Schmitz-Berg
Rechtsanwalt