Der Warenhauskonzern Karstadt kündigte den Abbau von 2000 Stellen bis zum Ende des Jahres 2014 an. Hierbei werden betriebsbedingte Kündigungen explizit nicht ausgeschlossen.

Derzeit beschäftigt Karstadt rund 24.000 Mitarbeiter. Wegen vereinbarter Gehaltskürzungen sind die Karstadt Mitarbeiter noch bis zum Ende des Monats August 2012 vor Stellenabbau geschützt. Danach soll der Stellenabbau, nach Angaben der Unternehmensleitung, so sozialverträglich wie möglich umgesetzt werden.

Geplant seien Frühpensionierungen, Nichtverlängerung von befristeten Arbeitsverträgen sowie freiwillige Austritte von Beschäftigten.

Ein freiwilliger Austritt aus einem Arbeitsverhältnis wird regelmäßig mittels eines Aufhebungsvertrages vereinbart. Hierbei ist aus Sicht des Arbeitnehmers unter anderem auf die Vermeidung sozialrechtlicher Nachteile zu achten.

Es werden jedoch auch Kündigungen erwartet. Seit dem 1. Januar 2004 ist in Betrieben mit in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmern eine ordentliche Kündigung unwirksam, wenn sie nicht sozial gerechtfertigt ist. Für Arbeitnehmer, die schon vor dem 1. Januar 2004 bei dem Arbeitgeber beschäftigt waren gilt jedoch durch eine Übergangsregelung die alte Rechtslage weiter.

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sollte ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht herangezogen werden. Haben Sie Fragen in Bezug auf eine Kündigung, befristete Arbeitsverträge oder Aufhebungsverträge? Sprechen Sie uns an! E-Mail: info@borgelt.de oder Telefon: +49.211.5858990

Dr. Rainer Borgelt, Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht

Dr. Rainer Borgelt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht