(z.B. an:)

Vorab per Telefax an: (0211) 7770-2299

Arbeitsgericht Düsseldorf

Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Duesseldorf

Kündigungsschutz – Klage

des ________, Adresse ___
– Kläger –

Prozessbevollmächtigte:
Borgelt & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf

gegen Arbeitgeber GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer ____, Adresse ___
– Beklagte –

wegen: Bestandsschutz

Namens und in Vollmacht des/der Klägers/in erheben wir Klage und beantragen:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom ___ endend sondern unverändert fortbesteht.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet.

3. Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen.

4.Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
Begründung:

1. Der __jährige Kläger ist verheiratet, hat __ Kinder im Alter von __ und __ Jahren und ist bei der Beklagten seit dem ____ als ___ zu einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt in Höhe von ____ beschäftigt.
Dienstort ist ___. Dies begründet die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts.

Beweis: Arbeitsvertrag vom ___ in Kopie -Anlage K1-
2. Die Beklagte ist in der ___branche tätigt und beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer. Es besteht _ein Betriebsrat.

3. Die Beklagte hat mit Schreiben vom ___ dem Kläger die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen.

Beweis: Kündigung vom ___ in Kopie – Anlage K3 –

4. Die Kündigung ist unwirksam. Kündigungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt. Die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats wird bestritten. Zudem wurde die Kündigung mit anwaltlichem Schreiben vom ___ unverzüglich mangels Vorlage einer Originalvollmacht zurückgewiesen.

7.
Der/die Klägerin behält sich ausdrücklich die Geltendmachung etwaiger Ansprüche auf rückständiges und künftiges Arbeitsentgelt – gleich welcher Art oder Benennung und zwar einschließlich Grundgehalt, Zulagen, freiwilligen Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie zwischenzeitliche Gehaltserhöhungen aller Art – ausdrücklich vor.

Beglaubigte und einfache Abschriften anbei


Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sollte stets ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht herangezogen werden. Haben Sie Fragen in Bezug auf Kündigung und Abfindung? Sprechen Sie uns an per E-Mail: info@borgelt.de oder Telefon: +49.211.5858990.

Dr. Rainer Borgelt, Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht

Dr. Rainer Borgelt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht