Compliance umfasst alle Maßnahmen großer, mittelständischer und kleiner Unternehmen zur Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Gebote und Verbote. Compliance Systeme dienen dazu, juristische Fallstricke zu erkennen und in der Folge zu vermeiden.

Compliance-Verstöße können nicht nur strafrechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden zur Folge haben. Die Brisanz eines fehlerhaften oder nicht vorhandenen Compliance-Systems ergibt sich daraus, dass die Organe der Unternehmen, wie etwa die Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte, in bestimmten Situationen persönlich dafür haften können, wenn nicht für die Überwachung und Erreichung von Compliance Sorge getragen wurde. Abgesehen macht die Compliance-Pflege ein Unternehmen wertvoller und kann im Falle eines Unternehmensverkaufs die Due-Dilligence-Phase erleichtern und den Kaufpreis bei einer M&A-Transaktion positiv beeinflussen, da keine unvorhergesehenen Probleme die Verhandlungen stören. Transparenz ist hier das Schlüsselwort: Compliance dient der Risikominimierung für potentielle insbesondere rechtliche Gefahren, die in einem Unternehmen entstehen können. Das ist auch für Investoren oder Käufer sehr interessant.

Wir beraten und vertreten Unternehmen, die Compliance-Systeme entwickeln oder ihre Compliance-Situation prüfen lassen wollen. Auch stehen wir Ihnen bei Verstößen zur Seite, wenn es aufgrund von früheren Versäumnissen auf diesem Gebiet zu Verfahren strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder behördlicher Natur kommt. Unsere Dienstleistungen und Prüfungen umfassen:
– Risikoanalysen in verschiedenen Unternehmensbereichen, wie etwa Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Versicherungen, Dauerverträge, Handel, Zuwendungen, Arbeitsschutz, Sicherungsmaßnahmen;

– Errichtung von Compliance-Systemen, Erstellung von Informationen und Mitarbeiterschulungen;

– Schutz des Geistigen Eigentums von Unternehmen, Lizenzverträge, Markenportfolio, Informationstechnologische Abläufe und Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften sowie die Identifikation von Immaterialgüterrechten und Unternehmenswerten, Compliance-Systeme zum Umgang mit Arbeitnehmererfindungsrecht;

– Ombudsmann.
Unsere Rechtsanwälte sind auf den verschiedenen relevanten Fachgebieten tätig und Sie können so von fachspezifischem Know-How profitieren.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an unter E-Mail: info@borgelt.de oder Telefon: +49.211.5858990.

Dr. Rainer Borgelt, Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht

Dr. Rainer Borgelt
Rechtsanwalt

Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
Rechtsanwalt