Das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung ist im 7. Sozialgesetzbuch geregelt. Häufig sind Betroffene von Unfällen gesetzlich unfallversichert, ohne dies zu wissen. So sind insbesondere Schüler, ehrenamtlich Tätige, Helfer bei Unglücksfällen sowie Rehabilitanden gesetzlich unfallversichert. Selbstverständlich sind aber auch Arbeitnehmer – unabhängig von der Art der Tätigkeit – in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Die Frage ob ein Anspruch aus dem Unfallereignis besteht, knüpft an die Frage an, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Ein Versicherungsfall kann nur dann vorliegen, wenn anlässlich mit einer versicherten Verrichtung ein von außen einwirkendes Ereignis zu einer erheblichen Verletzung führt. Hierbei gibt es häufig praktische Fragestellungen, die die Beurteilung schwierig machen. So bestehen Probleme häufig bei der Frage, ob es sich um einen sogenannten „Wegeunfall“ handelt. Dieser wird stets dann angenommen, wenn der Versicherte sich aufgrund eines Verkehrsunfalls auf dem Weg zu einer Arbeitsverrichtung oder zur Arbeit selber ist. Private Verrichtungen sind gerade nicht versichert.

Die Unfallversicherung übernimmt im Falle eines Arbeitsunfalls Leistungen in Form einer Rehabilitation, ggfs. Verletztenrente, Leistungen an Hinterbliebene, Rentenabfindungen, Leistungen nach § 3 BKV. Diese Leistungen können auch bei Vorliegen einer Berufskrankheit gewährt werden. Eine Berufskrankheit liegt immer dann vor, wenn über einen längeren Zeitraum der Verrichtung einer versicherten Tätigkeit eine Einwirkung auf den Körper von außen, eine längerfristige Erkrankung hervorruft. Ob eine Berufskrankheit bei den Betroffenen vorliegt, kann ein fachlich entsprechend ausgerichteter Fachanwalt im Rahmen einer Voreinschätzung prüfen.
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Rechtsanwalt Chuya Kojima, Fachanwalt für Sozialrecht,

betreut private und gewerbliche Mandanten  im Rahmen von sozialrechtlichen Anhörungs- und Widerspruchsverfahren sowie in sozialgerichtlichen Verfahren.
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Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
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