Krankenkasse.

Das Krankenversicherungsrecht sowie der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind im 5. Sozialgesetzbuch geregelt.

Streitig sind im Krankenversicherungsrecht häufig die Gewährung von medizinisch indizierten Operationen und Behandlungen. Die jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen stellen sich häufig rechtswidrig auf den Standpunkt, dass die beabsichtigte medizinische Behandlung oder Operation nicht notwendig sei und von daher die Kosten hierfür nicht erstattungsfähig seien. Grundsätzlich gewährt die Rechtsprechung Behandlungen bzw. Operationen nur dann, wenn die Behandlung nach allgemeinen Erfahrungssätzen und anerkannten klinischen Studien medizinisch indiziert ist.
Ob eine medizinische Indikation vorliegt, kann hier sowohl im Vorverfahren als auch im Klageverfahren häufig nur durch einen Sachverständigen beurteilt werden. Für eine Voreinschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage oder eines Widerspruchs sollten sich Betroffene an einen fachlich entsprechend ausgerichteten Fachanwalt richten. Haben Sie Probleme mit Ihrer Krankenkasse? Rufen Sie uns an:

Rechtsanwalt Chuya Kojima, Fachanwalt für Sozialrecht,

betreut private und gewerbliche Mandanten  im Rahmen von sozialrechtlichen Anhörungs- und Widerspruchsverfahren sowie in sozialgerichtlichen Verfahren.
Wir achten darauf, dass für Sie die kostengünstigste und effizienteste Verfahrensweise gewählt und beschritten wird. Aufgrund der häufig überlangen Verfahrensdauern vor den Sozialgerichten streben wir für Sie eine schnelle Lösung auch bereits im vorgerichtlichen Stadium an.
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Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
Rechtsanwalt