Das Mietrecht bietet sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich häufig Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ob es um das Recht der Vertragskündigung, das Recht der Mieterhöhung oder um den Bereich der Gewährleistung geht: Streitigkeiten zwischen den Mietparteien landen häufig vor Gericht. Um dies zu vermeiden, bieten wir unseren Mandanten fundierte Beratungs- und Gestaltungstätigkeit an, die bereits dann ihre Wirkung zeigt, wenn die Parteien eines Mietvertrages noch gar nicht daran denken, dass sie sich jemals miteinander vor Gericht streiten könnten.

Gerne vertreten wir Sie zur Durchsetzung oder Verteidigung von Ansprüchen im WEG-Recht.

Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht betreut

Rechtsanwältin Viktoria König

Mandate in der Beratung streitigen Auseinandersetzung bei Fragen des Wohnungseigentumsrechts.

Sprechen Sie uns an.
Tel: +49.211.5858990.
Email: mietrecht@borgelt.de

Die Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen im Bereich des Wohnraummietrechts sowie des gewerblichen Mietrechts unter Berücksichtigung der individuellen Interessen und Ziele unserer Mandanten ist dabei nur einer unserer Tätigkeitsbereiche. Eine vernünftige Vertragsgestaltung hilft, so manche gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Aber auch im Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Mietverträgen aller Art sind wir der richtige Ansprechpartner.

Zu unseren Mandanten gehören Mieter, Pächter, Vermieter, Verwalter, Makler sowie Wohnungs- und Immobilieneigentümer. Borgelt & Partner unterstüzen Sie gern bei Fragen des Mietrechts. Insbesondere bieten wir Hilfestellung bei folgenden Problemfeldern: Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung oder Überprüfung von Mietverträgen? Nicht alle Klauseln in Standardmietverträgen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. Häufig sind unwirksame Vertragsklauseln Anlass von rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Fortbildung des Rechts durch höchstinstanzliche Gerichte läßt es zudem zu, dass ältere Mietverträge in wichtigen Passagen auszuhebeln sind. Wir beraten Sie gern hinsichtlicht vertraglicher Fragen. Mietvertraglich können ebenso bereits Fragen der Mieterhöhung oder Untervermietung geklärt werden.

– Kündigung:

Mietverträge werden in der Regel durch Kündigung beendet, nicht selten jedoch auch zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen durch einen Mietaufhebungsvertrag. Das Mietrecht setzt der Kündigung von Wohnraummietverträgen enge Grenzen. Klärungsbedürftig ist häufig die Frage der Kündigungsfrist. Welche Fristen gelten für wen? Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?

– Mietminderung:

Die Höhe der Miete wird im Mietvertrag vereinbart und festgelegt. Gleichwohl heißt dies nicht, dass die Miete immer vollständig gezahlt wird oder verlangt werden kann. Mieter sind berechtigt die Miete zu mindern, wenn die Mietsache Mängel aufweist. Ob, wie lange und vor allem in welcher Höhe Mietminderungen rechtmäßig sind, sind regelmäßig Gegenstand der anwaltlichen Beratung.

– Betriebskostenabrechnung:

Betriebskostenabrechnungen sind für den Vermieter schwierig und häufig klärungsbedürftig und Anlaß von Streitigkeiten. Sind alle Nebenkosten enthalten? Ist die Abrechnungsverordnung richtig angewandt? Wurde der richtige Abrechnungsschlüssel gewählt? Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden.

Rechtsanwältin Viktoria König

Viktoria König
Rechtsanwältin

Borgelt & Partner unterstüzen Sie gern bei Fragen des Miet- und WEG Rechts. Insbesondere bieten wir Hilfestellung bei folgenden Problemfeldern:

Weitere Themengebiete sind:

• Recht der Wohnraummietverhältnisse
• Recht der Gewerberaummietverhältnisse
• Wohnungseigentumsrecht
• Maklerrecht
• Immobilienrecht
• Vertragsgestaltung
• Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• Kündigungen
• Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung