Markenschutz

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Wörter, Namen, Buchstaben, Zahlen, Bilder, Logos, Slogans, dreidimensionale Formen aber auch Farben, Bewegungsmarken, Hologramme, Positionsmarken, Tastmarken und Hörzeichen können als Marken geschützt werden.

Anmeldung und Eintragung

Markenschutz entsteht nicht nur durch eine Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes oder durch die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke. In seltenen Fällen kann Markenschutz durch eine intensive Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr entstehen.

Auch durch notorische Bekanntheit kann eine Marke ohne Eintragung geschützt sein. Trotzdem ist eine Eintragung immer der sicherste Weg, eine geschützte Marke zu erlangen.

Zwischen Anmeldung und Eintragung können zwei Monate und – bei Zweifeln hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit – bis zu zwei Jahren vergehen. Die Amtsgebühr für eine Markenanmeldung beim DPMA beträgt mindestens 300 €, für Gemeinschaftsmarken (Unionsmarken) beim europäischen Markenamt EUIPO mindestens 850 €. Bestehende Marken können international über die WIPO in Genf erstreckt werden – hier sind die Gebühren je nach Schutzland und Anzahl der Schutzländer unterschiedlich, mindestens ist jedoch mit ca. 700 CHF zu rechnen.

Markenrechte

Die eingetragene Marke gibt ihrem Inhaber das exklusive Recht, sie für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Der Markeninhaber kann einfache oder ausschließliche Nutzungslizenzen (Markenlizenz) vergeben. Marken können auch verkauft und gepfändet werden. Ob eine Marke eingetragen werden kann oder nicht ist eine Frage der Schutzfähigkeit des jeweiligen Zeichens. Nicht eingetragen werden können insbesondere rein beschreibende und freihaltebedürftige Zeichen (wie etwa „schön“ für Kosmetikprodukte oder „Gut beraten!“ für Rechtsberatung). Die Eintragungsfähigkeit einer Marke muss für jeden Einzelfall mit Blick auf die zu schützenden Waren und/oder Dienstleistungen geprüft werden.

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Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Markenrecht betreut Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M. (UK) seit Jahren Mandate in der Beratung und Verteidigung von Marken.

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Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

Eva N. Dzepina L.L.M
Rechtsanwältin für Markenrecht

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