Amtsgericht Landgericht Düsseldorf

Landgericht Düsseldorf

Düsseldorf ist die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen, Behördensitz des Regierungsbezirks Düsseldorf und mit 622 Tausend Einwohnern (31. Dezember 2019) die zweitgrößte Stadt in NRW und siebtgrößte Stadt Deutschlands. Düsseldorf beherbert acht Gerichte. Dies sind das Amts-, Land-, Oberlandes-, Arbeits-, Landesarbeits-, Sozial-, Finanz-, und das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.

In Zivilsachen ist das Landgericht erstinstanzlich grundsätzlich für alle Verfahren mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig, soweit sie nicht in Spezialgebieten wie Mietsachen und Familiensachen den Amtsgerichten übertragen wurden. Außerdem sind sie unabhängig vom Streitwert für alle Klagen zuständig, die Staatshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen betreffen. Seit einigen Jahren ist in erstinstanzlichen Zivilverfahren der originäre Einzelrichter eingeführt mit der Folge dass die Besetzung der Kammer mit drei Richtern zwischenzeitlich die Ausnahme ist. Soweit die Zuständigkeit der Kammer nicht sachgebietsbezogen begründet wird, ist stets der Einzelrichter zuständig.

Vor dem Landgericht besteht regelmäßig Anwaltszwang, mit der Folge, dass Parteien in mündlichen Verhandlungen keine Prozeßhandlungen vornehmen oder Erklärungen abgeben können und behandelt werden, als seien sie nicht erschienen.

Im Strafprozess erster Instanz ist das Landgericht grundsätzlich bei Verbrechen und schweren Vergehen, ab einer Straferwartung von vier Jahren Freiheitsstrafe zuständig. In Ausnahmefällen kann es auch bei weniger schwerwiegenden Fällen angerufen werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Für besondere Straftatbestände wie Mord, Totschlag, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie, Missbrauch ionisierender Strahlen und andere Taten mit Todesfolge ist es als Schwurgericht zuständig.

In Berufungsverfahren der zweiten Instanz ist das Landgericht im Strafprozess bei Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schšffengerichts zuständig. Außerdem ist das Landgericht gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Beschwerdegericht zuständig. Im Zivilprozess ist das Landgericht als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig, sofern nicht – wie etwa in Familiensachen – die Oberlandesgerichte zuständig sind.

In Deutschland existieren zur Zeit 116 Landgerichte, bei denen jeweils auch die Staatsanwaltschaften angesiedelt sind.

Spruchkörper des Landgerichts sind die Kammern als Zivilkammern und Kammern für Handelssachen sowie im Bereich des Strafrechts als kleine und große Strafkammern sowie Strafvollstreckungskammern.

Im Erdgeschoß des Gebäudes von Amts- und Landgericht Düsseldorf kann sowohl eine empfehlenswerte Kantine als auch eine Anwaltshalle des Anwaltsvereins in Anspruch genommen werden kann. Leihroben für Rechtsanwälte können im Büro des Anwaltsvereins ausgeliehen werden. Im ersten Obergeschoß befindet sich die auch für Rechtsanwälte zugängliche Bibliothek. Der Gerichtskomplex verfügt über ausreichend Parkplätze in der Tiefgarage. Die Einfahrt befindet sich 100m links vom Haupteingang.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie sollten sich vorsorglich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.

Terminsvertretung – Sitzungsvertretung

Wir stehen auch Anwaltskollegen für Terminsvertretungen und Sitzungsvertretungen in Untervollmacht und als Verkehrsanwalt für den Korrespondenzanwalt auf Anfrage für Termine vor dem Landgericht Düsseldorf zur Verfügung. Terminsanfragen bitte per  E-Mail: info@borgelt.de oder Telefon: +49.211.5858990 .

Amtsgericht Landgericht Düsseldorf

Adressen

Landgericht Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Landgericht LG
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf
Telefon: (0211) 8306-0
Telefax: (0211) 87565-1260
E-Mail: poststelle@lg-duesseldorf.nrw.de

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