Arbeitsgericht Düsseldorf

Arbeitsgericht Düsseldorf

Das Arbeitsgericht ist mit dem LAG, dem Sozialgericht und Finanzgericht in einem Gebäudekomplex unmittelbar am Hauptbahnhof Düsseldorf untergebracht. Die Anreise empfiehlt sich daher mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein dem Gerichtsgebäude angrenzendes Parkhaus kann sowohl von der Ludwig-Erhard Allee als auch der Willi-Becker-Allee angefahren werden.

Düsseldorf ist die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen, Behördensitz des Regierungsbezirks Düsseldorf und mit rund 622.000 Einwohnern (2019) die zweitgrößte Stadt in NRW. Düsseldorf ist damit nach Einwohnern die siebtgrößte Stadt in Deutschland. Düsseldorf beherbert acht Gerichte. Dies sind das Amts-, Land-, Oberlandes-, Arbeits-, Landesarbeits-, Sozial-, Finanz-, und das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Zuständigkeiten und Verfahren

Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten können dabei auch Gegenstände sein, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung gebracht werden. Dazu zählen auch Darlehn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder unerlaubte Handlungen mit Bezügen zum Arbeitsverhältnis. Diese Verhältnisse werden durch das Arbeitsrecht bestimmt.

Zu den häufigsten Verfahren vor den Arbeitsgerichten zählen insbesondere die Kündigungsschutzklagen . Diese sind sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber von besonderer Bedeutung, da sie einerseits die Existenzsicherung betreffen, andererseits für Arbeitgeber häufig unkalkulierbar und unerwartet hohe wirtschaftliche Risiken bergen.

Der Spruchkörper des Arbeitsgerichts ist die Kammer. Sie entscheidet mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die sich häufig aus Interessenverbänden von Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammensetzen.

Das arbeitsgerichtliche Verfahren sieht als Besonderheit einen gesonderten zwingenden Gütetermin vor, bei dem der kammervorsitzende Richter den Sachverhalt erörtert und häufig eine vorläufige Einschätzung geben kann. Damit wird den Prozeßparteien Gelegenheit gegeben bereits zu Beginn des Verfahrens mit richterlicher Hilfe eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Auf diesem Weg kann ein Großteil der arbeitsrechtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigung durch Zahlung einer Abfindung, Aufschub des Kündigungstermins, Freistellungen oder der Vereinbarung sonstiger Regelungen zum Ausschied beigelegt werden.

Tipps

Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich grundsätzlich auch allein vertreten. Aufgrund der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und der Spezialmaterie des Arbeitsrechts ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gleichwohl dringendst anzuraten.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist bekannt für eine durchgehend zeitnahe Terminierung. Zwar sind in Bestandsschutzsachen die Gerichte gesetzlich angehalten innerhalb von zwei Wochen zu terminieren, sobald andere Streitgegenstände beantragt werden, sind viele Arbeitsgerichte jedoch deutlich langsamer. Nicht so das Arbeitsgericht Düsseldorf, das bei Wahlmöglichkeiten des örtlichen Gerichtsstand deshalb bevorzugt werden sollte.

Die Rechtsantragstelle befindet sich in der I. Etage, Zimmer 101 und steht  Montags und jeweils Mittwoch bis Freitag von 08:30 Uhr – 12:30 Uhr sowie Dienstags 8:30 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr – 15:00 Uhr nur nach telefonischer Anmeldung zur Verfügung: 0211 7770-0.

Die Poststelle befindet sich im vierten Stock, Zimmer 425. Der Nachtbriefkasten befindet sich links vom Eingang des Gerichtsgebäudes an der Ludwig-Erhard-Allee und kann für Fristsachen bis 24:00 Uhr genutzt werden.

Eine auch für den allgemeinen Publikumsverkehr zugängliche Kantine befindet sich im Erdgeschoss und steht täglich von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Verfügung.

Die Gegebenheiten der Gerichte können aktuellen Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie sollten sich vorsorglich Kontaktdaten und Informationen im Bedarfsfall von den Gerichten telefonisch bestätigen lassen.

Terminsvertretung – Sitzungsvertretung

Wir stehen auch Anwaltskollegen für Terminsvertretungen und Sitzungsvertretungen in Untervollmacht und als Verkehrsanwalt für den Korrespondenzanwalt auf Anfrage für Termine vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf zur Verfügung. Terminsanfragen bitte per  E-Mail: info@borgelt.de oder Telefon: +49.211.5858990 .

Adressen

Arbeitsgericht Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Duesseldorf
Telefon: (0211) 7770-0
Telefax: (0211) 7770-2299
E-Mail: poststelle@arbg-duesseldorf.nrw.de

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ArbG Düsseldorf

1. Kammer Tel: 0211 / 7770-1225

2. Kammer Tel: 0211 / 7770-1227

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4. Kammer Tel: 0211 / 7770-1246

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14. Kammer Tel: 0211 / 7770-1219

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Mahn-Abt. Tel: 0211 / 7770-1250

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